Massnahme #217

Wir ermöglichen Karrieremöglichkeiten dank Nachholbildung nach Art. 32

Bei uns hat jeder Mitarbeitende die Möglichkeit zu einer funktionsbezogenen Aus- und Weiterbildung unabhängig von Anstellungsverhältnis, Geschlecht, Alter und Hierarchiestufe.

Uns ist es wichtig, dass für alle Mitarbeitendenstufen die Möglichkeit besteht, sich weiterzuentwickeln, sei dies auf fachlicher oder auch auf persönlicher Ebene. Hierfür besteht neben einem umfassenden Einarbeitungsprogramm für alle Positionen, ein internes Aus- und Weiterbildungsprogramm sowie die Möglichkeit, sich extern weiterzubilden. Seit 2017 bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren Sozialpartnern die Möglichkeit, die Grundkompetenzen unserer Mitarbeitenden zu stärken. So unterstützen wir diese dabei, die Sprachkompetenz in der ersten Landessprache zu verbessern oder bieten die Möglichkeit, die Lehre nachzuholen (Nachholbildung nach Art. 32 BBV), wobei wir die kompletten Schulkosten tragen.

Weiterführende Links

Weitere Massnahmen