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Massnahme #187

Als erster Detailhändler der Schweiz legten wir unseren GAV-Mindestlohn fest

Als erster Detailhändler der Schweiz hat Lidl seinen GAV-Mindestlohn auf CHF 4'500 festgelegt.

Der Lidl-GAV bietet für alle Mitarbeitenden attraktive Anstellungsbedingungen wie eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden oder den vollständigen Verzicht auf den Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge. Lidl Schweiz garantiert heute die höchsten GAV-abgesicherten Mindestlöhne der Branche mit CHF 4'500 für ungelernte Mitarbeitende respektive CHF 4'550 Franken für 2-jährig und CHF 4'600 für 3-jährig gelernte Mitarbeitende. Zusätzlich sind im GAV auch die Mindestlöhne für Lernende und Praktikanten festgeschrieben. Des Weiteren wurden Funktionszulagen, Dienstaltersgeschenke und die Förderung der beruflichen Weiterbildung in den GAV aufgenommen.

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