Der präventive Einsatz von Antibiotika und Hormonen als Leistungsförderer ist bei der Herstellung unseres Frischfleischs verboten.
Wir beziehen Frischfleisch nur von Lieferanten, die den Einsatz von Antibiotika und Hormonen als Leistungsförderer mittels einer schriftlichen Bestätigung ausschliessen können. So ist der Einsatz von Antibiotika und Hormonen als Leistungsförderer in der Schweiz zwar gesetzlich verboten, in anderen Ländern ist der Einsatz hingegen unbeschränkt erlaubt.